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    Hinweis zur Batterieverordnung (Pfand und Rückgabe):
  • Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter KfZ-Batterien gemäß § 7 BattV gesetzlich verpflichtet.

  • Endverbraucher haben beim Kauf einer neuen Batterie ohne Rückgabe einer gebrauchten ein Pfand von Euro 7,50 zu hinterlegen, welches bei Rückgabe einer gebrauchten KfZ-Batterie erstattet wird. 

  • KfZ-Batterien enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem Zusatz Pb (Blei) versehen.

  • KfZ-Batterien können dem Verkäufer an seiner Verkaufsstelle unentgeltlich zurück gegeben werden.
    A
    uf Grund der Gefahrengutverordnung jedoch nicht im Versand.

    Da dies sicher für Sie unpraktisch sein wird bei uns persönlich vorbeizukommen, empfehlen wir Ihnen, die Batterie bei  Ihrer örtlichen Annahmestelle  (Auskunft erhalten Sie am Umwelttelefon Ihres Landkreises)  entsorgen lassen, denken Sie bitte daran, den  Pfandgutschein dort abstempeln zu lassen - den Betrag erhalten Sie dann natürlich von uns zurück, wenn Sie uns den abgestempelten Pfandgutschein zukommen lassen.

    ACHTUNG: Eine Rücknahme von Altbatterien auf dem postalischen Wege ist aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich.
    Aus logistischen Gründen können wir nicht zwischen Endverbrauchern (für die die BattV gilt) und Wiederverkäufern unterscheiden und belasten beide mit dem Pfand.


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