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WICHTIG: Information bezüglich der Zusendung von Mustermaterial an ans von außerhalb der Europäischen Union

  Bitte das folgende unbedingt lesen und auch befolgen! Wenn das schief geht kann es sein wir bekommen das Material nicht aus dem Zoll und es wird dann dort vernichtet.


Sicher ist allen bekannt das Deutschland ein Land mit vielen Vorschriften ist. Bei manchen Vorschriften fällt es schwer zu sehen wie diese in die reale Welt passen, aber Vorschriften sind dazu da respektiert zu werden. Wir betreiben dieses Geschäft nun schon über 15 Jahre und hatten so manche Zusendung von Mustermaterial von außerhalb ohne Probleme. Das scheint leider vorbei, unsere Zollstelle verlangt das der Absender, auch wenn er eine private Person ist, eine geschriebene Proforma Rechnung mit dem Paket mitgibt in dem der tatsächliche Wert der Teile erklärt ist. 
  1. Bitte informieren Sie uns immer per email bevor Sie etwas an uns absenden. Wir bekommen vom Zoll meist nur die Information "eine Paketsendung aus xxx ist eingetroffen und muss abgeholt werden". Dabei wird dann von uns die Vorlage ausgefüllter Importpapiere erwartet. Und das können wir nicht wenn wir nicht wissen was im Paket ist (welches wir beim Zoll auch nicht öffnen dürfen). 
  2. Bitte immer sowohl außen am Paket als auch innerhalb des Pakets Begleitpapier anbringen (Details siehe weiter unten)
  3. zudem wäre es gut, wenn es sich um Musterteile handelt, mit Faserschreiber auf die Teile "Musterteil" zu schreiben 


Ohne eine solche Proforma Rechnung kann das Paket nicht durch uns abgeholt werden und wird nach 7 Tagen an den Absender zurückgeschickt (vermutlich für diesen kostenpflichtig).
Wir hatten auch schon den Fall das ein Paket amtlich vernicht wurde weil wir es nicht auslösen konnten und die Rücksendeadresse fehlte

Wir bieten daher für Sie eine geeignete Proforma Rechnung als PDF download 

Bitte drucken Sie diese zweifach aus, tragen Sie Ihre Adressangaben und den Wert der Teile ein (welche aus unserer Sicht, da es meist alte, defekte Teile sind, 20 USD betragen könnte) und unterschreiben das Papier

- legen Sie eine Kopie in das Paket und 
- befestigen Sie die andere in einem Umschlag - beschrieben mit Proforma Rechnung - außen auf dem Paket 
- und bitte kopieren Sie uns das Papier per Mail.

Wir bedauern diese Bürokratie außerordentlich.
Nachfolgend eine Auskunft die wir von unserer Zollstelle zu dem Thema erhalten haben


Betreff: Unterlagen, die einer Zollanmeldung zur Überführung in den freien Verkehr vorzulegen sind

der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist nach Art. 218 ZK-DVO unter anderem eine Handelsrechnung beizufügen. Diese stellt das Papier dar, auf dessen Grundlage der Zollwert der Waren angemeldet wird.  Haben die Waren keinen Handelswert (z.B. Güter, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind) oder handelt es sich bei dem Geschäft um eine Schenkung oder dergleichen, ist eine sogenannte "Pro-forma-Rechnung" vorzulegen, aus der der tatsächliche Wert der Ware hervorgeht. 

Eine E-Mail-Kommunikation ist dafür nicht geeignet. Auch von einer Privatperson kann erwartet werden, die erforderlichen Angaben (Adressen, Ware, Wert) auf ein Stück Papier, welches die Überschrift "Proforma-Rechnung" oder "Proforma-Invoice" trägt, zu bringen. 
Nachzulesen ist dies unter www.zoll.de>Fachthemen>Zölle>Zollanmeldung>Unterlagen für die schriftliche Zollanmeldung>Notwendige Unterlagen, die der Zollanmeldung beizufügen sind.

Wenn diese Proforma-Rechnung - wie i.d.R. international üblich - in einer Versandtasche außen am Paket befestigt wird, kann die Zollabfertigung bereits durch die Deutsche Post AG durchgeführt und das Paket gleich an den Empfänger ausgeliefert werden. Damit wird Ihnen der Gang zu Ihrer Zollstelle erspart.


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