Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen
zur Verfügung zu stellen:
- 1.
-
die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder
Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für
die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang,
- 2.
-
seine Identität, beispielsweise seinen Handelsnamen sowie
die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, seine
Telefonnummer und gegebenenfalls seine Telefaxnummer und
E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls die Anschrift und die
Identität des Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt,
- 3.
-
zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 2 die Geschäftsanschrift
des Unternehmers und gegebenenfalls die Anschrift des
Unternehmers, in dessen Auftrag er handelt, an die sich der
Verbraucher mit jeder Beschwerde wenden kann, falls diese
Anschrift von der Anschrift unter Nummer 2 abweicht,
- 4.
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den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich
aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der
Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder
Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus
berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie
gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder
Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen,
in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus
berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen
Kosten anfallen können,
- 5.
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die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin,
bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die
Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das
Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden,
- 6.
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das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für
die Waren,
- 7. Informationen zur Online
Streitbeilegung
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